Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ponyhof Rössliplausch

 

 

 

 

 

1.     Der Reitunterricht findet ganzjährig bei jeder Witterung statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Gewitter, Sturm, etc.) kann das Reiten durch Theorie oder eine andere Aktivität im Zusammenhang mit den Ponys ersetzt werden. Eltern/Grosseltern, die beim Unterricht zuschauen möchten, sind jederzeit willkommen. 

 

 

 

2.     Die Anmeldung für die Reitstunden ist verbindlich. Ist ein Platz für das Kind reserviert, verpflichtet dies zur regelmässigen Teilnahme. Die Haltung von Pferden und Ponys ist kostenintensiv und die Ausgaben für  Futter, Hufpflege, Tierarzt, Lohn für die Reitlehrerin etc. entstehen auch dann, wenn Ihr Kind nicht ins Reiten kommt. Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen einmal verhindert sein, fallen die Unterrichtskosten für Sie deshalb trotzdem an. Fehlt innerhalb eines Monats in einer anderen geeigneten Gruppe ein Kind, kann die versäumte Lektion nachgeholt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in fortgeschrittenen Gruppen keine Anfängerkinder mitreiten lassen können.

 

 

 

3.     Ferienkurse und Ponyhoftage müssen im Verhinderungsfall mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei Abmeldung bis 24 Stunden im Voraus werden 50 % der Kosten fällig, bei späterer Abmeldung ist das ganze Kursgeld geschuldet, es sei denn, ein anderes geeignetes Kind übernimmt den frei gewordenen Kursplatz. Je früher Ihre Abmeldung bei uns eintrifft, desto grösser ist die Chance, einen Ersatz zu finden.

 

 

 

4.     Bei Verhinderung einer Reitlehrerin führt eine Ersatzperson den Unterricht durch. Die Teilnehmenden müssen darüber im Voraus nicht informiert werden. Sollte der Unterricht aus zwingenden Gründen nicht stattfinden können, werden die Eltern rechtzeitig telefonisch informiert. Selbstverständlich fallen dann keine Kosten an.

 

 

 

5.     Der/die Reitschüler/in besucht den Unterricht auf eigene Gefahr. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Bei einem Unfall werden sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche (einschl. Personenschäden) abgelehnt. Für den Reitunterricht besteht Helmpflicht. Aus versicherungstechnischen Gründen empfehlen wir das Tragen von Reithelmen (Miethelme stehen zur Verfügung). Das Tragen von Velohelmen empfiehlt sich nur in Ausnahmefällen oder wenn für kleine Kinder noch keine geeigneten Reithelme auf dem Markt sind. Das Tragen von Rückenprotektoren ist freiwillig, wird aber empfohlen.

 

 

 

6.     Während der Schulferien (es gilt der Ferienplan der Stadt Wetzikon) findet kein regulärer Reitunterricht statt. Bei datumsversetzten Schulferien (z.B. Sportferien) nehmen wir Rücksicht auf den Ferienplan Ihrer Gemeinde, so dass für Sie keine Kosten anfallen, sollte Ihr Kind in diesem Zusammenhang den Reitunterricht nicht besuchen können.

 

 

 

7.     Der Platz in einer Rössliplauschgruppe kann ganzjährig auf Ende des folgenden Monats gekündigt werden. Sollte der Platz kurzfristig wieder besetzt werden können (in der Regel besteht eine Warteliste und dies ist kein Problem), ist ein Ausstieg sofort möglich. Bitte besprechen Sie sich mit der Reitlehrerin Ihres Kindes oder mit Bettina Stolz. Abmeldungen für Privatlektionen und Ausreitkinder sind jederzeit möglich.

 

 

 

8.     Für unsere Pony’s gilt ein Gewichtslimit von 45 kg. Wir  erlauben uns aus diesem Grund ausdrücklich, bei Bedarf das Gewicht der Kinder zu ermitteln. Hat ein Kind diese Grenze

 

erreicht, werden die Eltern mindestens einen Monat im Voraus über den bevorstehenden Ausstieg aus dem Rössliplausch informiert. Wenn möglich empfehlen wir einen geeigneten Reitstall, wo Ihr Kind weiterhin adäquaten Unterricht bekommen kann. Auch nach seiner „Rössliplausch-Zeit“ ist Ihr Kind während der Unterrichtszeiten für Besuche herzlich willkommen.

 

 

 

9. Wir bitten Sie, Ihr Fahrzeug auf dem Platz hinter unserer Scheune zu parkieren und die Wiesenflächen nicht zu befahren. Bitte fahren Sie auf dem Hof-Areal Schritttempo.

 

 

 

10. Den Eltern steht neben dem Brunnen ein Tisch mit Stühlen zum Verweilen zur Verfügung. Die Kinder dürfen auf der angrenzenden Wiese und hinter der Scheune spielen. Eine Spielkiste mit Pferdeutensilien sowie ein Spielstall mit Holzpferd stehen zur Verfügung. Der Garten unterhalb des Kiesweges ist Privatgrund der Familie Stolz. Bitte benützen Sie bei Bedarf die Toilette in der Sattelkammer. Auf dem ganzen Hof-Areal ist Rauchen verboten.

 

 

 

11. Ausserhalb der Unterrichtszeiten ist das Betreten der Stallgebäude aus versicherungstechnischen Gründen nur nach Absprache gestattet.

 

 

 

12. Wir bemühen uns um Schneeräumung, können dies jedoch nicht zu jeder Zeit garantieren. Betreten und Befahren der Hofzufahrt geschieht auf eigene Gefahr. Bei schlechten Verhältnissen empfehlen wir das Parkieren entlang der Ringwilerstrasse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wetzikon, 1.1.2020